Sie wollen sparen im neuen Jahr????
Jetzt Förderung vom Staat kassieren!!
De-Minimis für 2011 ist gestartet
Startschuss für die Förderperiode 2011. Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können ab sofort wieder bei der BAG finanzielle Beihilfen für das De-minimis-Förderprogramm beantragen. Antragsschluss für das De-minimis-Förderprogramm ist der 31. März 2011.
Der Höchstbetrag, höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, ergibt sich aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der (zum 31. Oktober des der Antragstellung vorausgehenden Jahres auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen verkehrsrechtlich zugelassenen), höchstens jedoch 33.000 Euro.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter www.bag.bund.de.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
- je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
- je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
- je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
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